Personalgewinnung

Die Fachkräfte, die schon da sind

Ausgestiegene Pflegekräfte sind examiniert, berufserfahren und wohnen in Ihrer Region. Was das Potenzial hergibt, woran der Wiedereinstieg scheitert und wie Einrichtungen es aktiv angehen.

Wenn in einer Pflegeeinrichtung eine Fachkraftstelle frei wird, beginnt fast immer dasselbe Verfahren: Anzeige schalten, Portale bestücken, vielleicht eine Kampagne, im Zweifel eine Agentur. Alle konkurrieren dabei um dieselbe Gruppe, nämlich um Pflegekräfte, die aktuell in der Pflege arbeiten und wechselbereit sind.

Es gibt daneben eine zweite Gruppe. Sie ist examiniert, hat Berufserfahrung, wohnt im Einzugsgebiet und wäre nach einer Einarbeitung voll einsetzbar. Sie arbeitet nur gerade nicht in der Pflege. Und sie wird von fast niemandem angesprochen, weil sie auf keinem Stellenportal steht.

Wie groß das Reservoir tatsächlich ist

Eine belastbare amtliche Zahl darüber, wie viele examinierte Pflegekräfte in Deutschland derzeit außerhalb ihres Berufs arbeiten, gibt es nicht. Wer eine nennt, schätzt. Was es gibt, ist eine große Befragung, die das Potenzial von der anderen Seite her aufgerollt hat.

Die Studie „Ich pflege wieder, wenn …“ hat 2021 bundesweit 12.684 ausgestiegene und teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte gefragt, ob sie unter für sie passenden Arbeitsbedingungen zurückkehren oder aufstocken würden. Knapp 60 Prozent der Ausgestiegenen konnten sich eine Rückkehr vorstellen, im Durchschnitt mit rund 28 Wochenstunden.

Hochgerechnet ergab das ein rechnerisches Potenzial von mindestens 300.000 zusätzlichen Vollzeitkräften, im optimistischen Szenario bis zu 660.000. Mehr als 80 Prozent davon entfallen auf Rückkehrende, nicht auf Aufstockung.

Einordnung: Die Autorinnen und Autoren schreiben selbst, dass die Befragung trotz der großen Stichprobe nicht repräsentativ ist: Die Teilnahme war freiwillig, die Stichprobe wurde nicht zufällig gezogen. Wer an so einer Umfrage teilnimmt, hat meist ein Anliegen.

Die Hochrechnungen sind Modellrechnungen unter der Annahme deutlich verbesserter Arbeitsbedingungen, keine Prognose. Als Größenordnung für das, was in der Gruppe steckt, sind sie trotzdem die beste verfügbare Grundlage.

Zum Vergleich: Zum Zeitpunkt der Studie dauerte es im Schnitt 230 Tage, bis die Stelle einer Krankenpflegefachkraft besetzt war, und 210 Tage bei einer Altenpflegefachkraft. Gleichzeitig gehen in den nächsten zehn bis zwölf Jahren rund 500.000 Pflegefachkräfte in Rente.

Wer diese Menschen sind

„Ausgestiegen“ klingt nach einer einheitlichen Gruppe. Sie zerfällt in vier, die man völlig unterschiedlich ansprechen muss.

Die Familienphase

Ausgestiegen oder stark reduziert wegen Kindern oder pflegebedürftiger Eltern. Der Beruf war nicht das Problem, der Dienstplan war es. Frühdienst um sechs bei einer Kita, die um sieben öffnet, geht nicht.

Der Hebel

Ein Arbeitszeitmodell, das zur Betreuungssituation passt, und die verbindliche Zusage, dass es auch im Ausfall gilt.

Die Erschöpften

Gegangen nach einer längeren Phase in einem dauerhaft unterbesetzten Bereich. Diese Gruppe ist am schwersten zurückzuholen und reagiert allergisch auf Versprechen, weil sie die schon einmal gehört hat.

Der Hebel

Nichts versprechen. Zeigen, was sich geändert hat, und zwar konkret: Ausfallkonzept, Besetzung, Dienstplanregeln.

Die Abgewanderten

Examiniert, aber heute in der Verwaltung, bei einer Krankenkasse, beim Medizinischen Dienst, in einer Praxis, bei einem Hersteller. Oft mit geregelten Arbeitszeiten und einem Beruf, der ihnen fachlich zu wenig gibt.

Der Hebel

Fachlichkeit und Verantwortung. Praxisanleitung, Wundmanagement, Qualitätsbeauftragung, Palliativbereich.

Die Teilzeitkräfte im eigenen Haus

Keine Rückkehrer, aber der schnellste Hebel. Rund die Hälfte der Beschäftigten in der Pflege arbeitet Teilzeit, im Bundesdurchschnitt aller Berufe ist es etwa ein Drittel. Ein Teil davon würde unter passenden Bedingungen aufstocken.

Der Hebel

Fragen. Systematisch, einmal im Jahr, mit der Frage nach der Bedingung statt nach dem Wunsch.

Warum sie zurückkommen wollen

Der Pflege-Report hat sich mit Berufsrückkehrerinnen befasst und einen Befund zusammengetragen, der für die Ansprache entscheidend ist: Die Gründe, die ursprünglich aus dem Beruf herausführen, sind häufig gar nicht an die beruflichen Inhalte gebunden. Sie hängen an den Rahmenbedingungen und an der jeweiligen Lebenssituation.

Der Wiedereinstieg dagegen ist stark von berufseigenen Motiven getrieben. In den ausgewerteten Untersuchungen nannten über 80 Prozent die Zusammenarbeit mit den zu pflegenden Menschen und rund 80 Prozent den Wunsch, anderen zu helfen.

Menschen verlassen die Pflege wegen der Bedingungen. Sie kommen zurück wegen der Arbeit.

Für eine Einrichtung heißt das zweierlei. Erstens: Die fachliche Motivation muss man nicht erzeugen, sie ist vorhanden. Zweitens, und unbequemer: Wenn sich an den Bedingungen nichts geändert hat, die diese Person vertrieben haben, holt man sie in dieselbe Situation zurück und verliert sie ein zweites Mal. Dann endgültig, und in einer Region, in der Pflegekräfte einander kennen, mit Ansage.

Woran der Wiedereinstieg praktisch scheitert

Die Hürden sind selten grundsätzlich. Sie sind konkret und meistens lösbar.

Was rechtlich gilt

Hier kursieren viele falsche Annahmen, deshalb der Reihe nach.

Ein in Deutschland erworbener Pflegeabschluss verfällt nicht dadurch, dass jemand den Beruf einige Jahre nicht ausgeübt hat. Für das Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ ist nach dem Pflegeberufegesetz eine behördliche Erlaubnis erforderlich, und diese Erlaubnis endet nicht automatisch durch eine Berufspause. Sie entfällt erst, wenn sie zurückgegeben oder von der Behörde widerrufen wird.

Es gibt auch keine gesetzlich vorgeschriebene Auffrischungsprüfung vor dem Wiedereinstieg. „Wiedereinstiegskurs“ ist kein bundesweit einheitlicher Abschluss mit festem Lehrplan, sondern ein Sammelbegriff für sehr unterschiedliche Angebote.

Wo Klärungsbedarf besteht: Bei sehr alten Urkunden, bei im Ausland erworbenen Abschlüssen, bei verlorenen Unterlagen oder wenn die Erlaubnis einmal zurückgegeben wurde, sollte vor der Einstellung die zuständige Landesbehörde eingebunden werden. Das ist kein Hindernis, aber es dauert und gehört an den Anfang des Prozesses, nicht ans Ende.

Wie eine Einrichtung das angeht

  1. Mit der eigenen Liste anfangen. Alle examinierten Fachkräfte, die Ihr Haus in den letzten fünf Jahren verlassen haben, mit Name, Austrittsdatum und Bereich. Diese Liste hat jede Einrichtung in der Personalakte. Kaum eine benutzt sie.
  2. Anrufen statt anschreiben. Und zwar von jemandem, den die Person kennt und mit dem sie im Guten auseinandergegangen ist. Ein Serienbrief an ehemalige Mitarbeitende erzeugt Ablehnung, ein Anruf der früheren Kollegin nicht.
  3. Mit dem Angebot einsteigen, nicht mit der Frage. „Hätten Sie Interesse?“ führt zu höflicher Ablehnung. Besser ist ein konkreter Vorschlag: welche Stunden, welche Dienste, welcher Bereich, ab wann. Der Dienstplan ist bei dieser Gruppe das Angebot, nicht das Gehalt.
  4. Die Einarbeitung schriftlich zusagen. Feste Ansprechperson, eine definierte Zahl an Wochen mitlaufend und nicht im Stellenplan gerechnet, ein Gespräch nach vier Wochen. Mündliche Zusagen zur Einarbeitung sind in diesem Markt nichts wert, weil jeder sie gibt.
  5. Kleine Stundenzahlen zulassen. Fünfzehn Stunden mit der Perspektive aufzustocken sind mehr als null Stunden. Viele Rückkehrende erhöhen innerhalb von ein bis zwei Jahren von selbst, wenn die Kinder älter werden und die Erfahrung gut war.
  6. Die Stellenanzeige umschreiben. Nennen Sie ausdrücklich Wiedereinsteigerinnen, nennen Sie die möglichen Stundenmodelle, nennen Sie die Einarbeitung. Wer „mehrjährige aktuelle Berufserfahrung“ fordert, spricht diese Gruppe aktiv nicht an.

Die Voraussetzung, ohne die es nicht funktioniert

Rückholung ist kein Recruiting-Kanal, den man neben die Stellenanzeige stellt. Sie funktioniert nur in einem Haus, in dem sich etwas geändert hat.

Die genannten Bedingungen für eine Rückkehr sind über die Studien hinweg bemerkenswert konstant: eine Personaldecke, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, verlässliche Dienstpläne und eine wertschätzende Führung. Erst danach kommt die Bezahlung.

Das ist die schlechte Nachricht für alle, die eine schnelle Lösung suchen, und die gute für alle, die ohnehin an ihrer Arbeitsorganisation arbeiten: Dieselben Maßnahmen, die Rückkehrende überhaupt erst ansprechbar machen, senken gleichzeitig die Fluktuation der Leute, die noch da sind.

Vier Fragen für den Anfang

Die letzte Frage lässt sich in einer Woche beantworten und kostet nichts. Sie ist auch der einzige Punkt auf dieser Liste, bei dem Sie kein neues Personal gewinnen müssen, sondern nur vorhandenes fragen.

Häufige Fragen

Verfällt die Berufserlaubnis, wenn man jahrelang nicht in der Pflege gearbeitet hat?

Nein. Ein in Deutschland erworbener Pflegeabschluss verfällt durch eine Berufspause nicht, und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung endet nicht automatisch. Sie entfällt erst, wenn sie zurückgegeben oder von der zuständigen Behörde widerrufen wird. Bei sehr alten Urkunden, ausländischen Abschlüssen oder fehlenden Unterlagen sollte die Landesbehörde vor der Einstellung eingebunden werden.

Muss eine Wiedereinsteigerin einen Auffrischungskurs absolvieren?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. „Wiedereinstiegskurs“ ist kein bundesweit einheitlich geregelter Abschluss, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedliche Angebote. Entscheidender als ein Kurs ist eine strukturierte Einarbeitung im Haus mit fester Ansprechperson.

Wie viele Pflegekräfte könnten überhaupt zurückkehren?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Die Studie „Ich pflege wieder, wenn …“ kam auf ein rechnerisches Potenzial von mindestens 300.000 zusätzlichen Vollzeitkräften, im optimistischen Szenario bis zu 660.000, wobei über 80 Prozent davon auf Rückkehrende entfallen. Es handelt sich um Modellrechnungen unter der Annahme deutlich verbesserter Arbeitsbedingungen, nicht um eine Prognose.

Was ist wichtiger für eine Rückkehr: Gehalt oder Arbeitszeit?

In den Befragungen stehen eine bedarfsorientierte Personalbemessung, verlässliche Dienstpläne und eine wertschätzende Führungskultur vor der Vergütung. Das heißt nicht, dass Geld keine Rolle spielt. Es heißt, dass ein höheres Gehalt einen Dienstplan nicht ausgleicht, der nicht zur Lebenssituation passt.

Lohnt sich die Ansprache ehemaliger Mitarbeitender auch nach einem Konflikt?

Nur, wenn sich die Ursache verändert hat, und dann sollte man das im Gespräch benennen können. Ohne eine belegbare Veränderung ist der Anruf verlorene Zeit und schadet dem Ruf des Hauses in der Region, weil Pflegekräfte untereinander im Austausch stehen.

Quellen

  1. Arbeitnehmerkammer Bremen, Arbeitskammer des Saarlandes, Institut Arbeit und Technik: „Ich pflege wieder, wenn …“ – Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften, 2022, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung. Langfassung (PDF)
  2. Hans-Böckler-Stiftung: Pressemitteilung zur Studienvorstellung vom 3. Mai 2022, mit Angaben zu Vakanzzeiten und zum Renteneintritt. Pressemitteilung (PDF)
  3. Wissenschaftliches Institut der AOK: Pflege-Report 2016, Kapitel zu Berufsverbleib und Berufsrückkehr in der Pflege. Kapitel (PDF)
  4. Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeberufegesetz und Fragen zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Übersicht
  5. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, Angaben zu Beschäftigten- und Teilzeitquoten.

Zurückkommen kann nur, wer etwas Verändertes vorfindet

Dienstpläne, Ausfallkonzepte und Einarbeitung sind die Punkte, an denen sich entscheidet, ob Rückkehrende ansprechbar sind. Genau daran arbeiten wir mit Einrichtungen im Programm zur Neuaufstellung der Arbeitsorganisation.

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