Freitag, 14:20 Uhr. Eine Kollegin meldet sich für den Spätdienst krank. Die Wohnbereichsleitung geht die Liste durch und ruft der Reihe nach an, angefangen bei denen, die erfahrungsgemäß zusagen. Nach dem vierten Anruf ist der Dienst besetzt.
So funktioniert Ausfallmanagement in den meisten Häusern. Es funktioniert, weil einzelne Mitarbeitende verlässlich sind, und es funktioniert immer schlechter, weil genau diese Mitarbeitenden irgendwann gehen. Das kurzfristige Einspringen aus dem Frei ist der am häufigsten genannte Belastungsfaktor in der Pflege und gleichzeitig der Posten, der in keiner Kostenrechnung auftaucht.
Warum das Einspringen billiger wirkt, als es ist
Ein Springerpool ist sichtbar. Er steht als Stelle im Plan, kostet ein Gehalt und muss gegenüber der Geschäftsführung begründet werden. Das Einspringen aus dem Frei ist unsichtbar. Es verteilt sich auf Überstunden, Einspringprämien, Zeitzuschläge, Zeitarbeit im Notfall und auf einen Krankenstand, den niemand dem Dienstplan zuordnet.
| Kriterium | Springerpool | Einspringen aus dem Frei |
|---|---|---|
| Wo es im Budget steht | Als Personalkosten im Stellenplan | Verteilt auf Überstunden, Prämien, Zuschläge, Zeitarbeit |
| Planbarkeit für das Team | Hoch, das Frei bleibt frei | Keine, jedes Frei steht unter Vorbehalt |
| Einarbeitung | Fest eingearbeitete Kräfte, die das Haus kennen | Gegeben, aber zulasten der Erholung |
| Belastung | Verteilt auf dafür vorgesehene Stellen | Konzentriert auf die wenigen, die zusagen |
| Folgekosten | Auslastung in ruhigen Phasen | Krankenstand, Fluktuation, Wiederbesetzung |
Der Springerpool kostet eine Stelle. Das Einspringen aus dem Frei kostet die Leute, die immer zusagen.
Was rechtlich gilt
Hier kursieren in beide Richtungen falsche Gewissheiten. Der Reihe nach.
Dürfen Sie im Frei anrufen?
Anrufen dürfen Sie. Die eigentliche Frage ist, ob jemand rangehen muss und was passiert, wenn nicht.
Der Grundsatz lautet: Die Freizeit ist frei, und eine allgemeine Pflicht zur Erreichbarkeit gibt es nicht. Genau dazu gab es 2022 ein vielzitiertes Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, wonach ein Notfallsanitäter in seiner Freizeit weder Anrufe noch SMS des Arbeitgebers zur Kenntnis nehmen musste. Dieses Urteil geistert bis heute durch Fachbeiträge.
Das Urteil wurde aufgehoben. Das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidung mit Urteil vom 23. August 2023 kassiert. Nach dem Leitsatz ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine per SMS mitgeteilte Weisung zur Konkretisierung von Uhrzeit und Ort auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen, wenn ihm aufgrund der betrieblichen Regelungen bekannt ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den Folgetag noch konkretisieren wird.
Entscheidend ist der zweite Halbsatz. Im entschiedenen Fall gab es eine Betriebsvereinbarung mit sogenannten unkonkreten Springerdiensten und einem festgelegten Zeitpunkt, bis zu dem konkretisiert werden durfte. Der Mitarbeiter musste also mit der Nachricht rechnen. Ein allgemeines Erreichbarkeitsgebot für alle Beschäftigten folgt daraus nicht.
Für die Praxis heißt das: Wer kurzfristig disponieren will, braucht dafür eine Grundlage im Dienstplanmodell, in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder im Tarifvertrag. Wer ohne eine solche Regelung ins Frei telefoniert, bittet. Und eine Bitte darf abgelehnt werden, ohne dass daraus arbeitsrechtliche Folgen entstehen.
Was gilt, wenn jemand zusagt und dann doch nicht kommt?
Mit der Zusage entsteht eine Vereinbarung über den Einsatz. Der Dienst ist damit verbindlich wie jeder andere. Wer ohne Grund nicht erscheint, verletzt seine Pflichten. Umgekehrt gilt dasselbe: Ist die Zusage erteilt und das Haus braucht die Person dann doch nicht, ist die Zeit gleichwohl zu vergüten.
Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und das, was viele Häuser stattdessen machen
Bereitschaftsdienst bedeutet Anwesenheit im Haus oder an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort. Er zählt in voller Länge als Arbeitszeit.
Rufbereitschaft bedeutet, dass die Person ihren Aufenthaltsort frei wählen darf und nur erreichbar sein muss. Sie zählt grundsätzlich nicht in voller Länge als Arbeitszeit, sondern nur die tatsächliche Inanspruchnahme. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann allerdings auch eine Bereitschaftszeit vollständig Arbeitszeit sein, wenn die auferlegten Einschränkungen die Möglichkeit, die freie Zeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen.
Und dann gibt es die dritte Variante, die in vielen Häusern gelebt wird: eine informelle Erwartung, dass man im Frei ans Telefon geht. Sie ist weder Rufbereitschaft noch Bereitschaftsdienst. Sie wird nicht vergütet, nicht in der Arbeitszeit erfasst und nicht ausgeglichen, schränkt die Betroffenen aber faktisch ähnlich ein.
Wer die Wirkung einer Rufbereitschaft will, sollte sie auch als solche vereinbaren und bezahlen.
Die Ruhezeit ist die harte Grenze
Nach § 5 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz müssen Beschäftigte nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Für Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen erlaubt § 5 Absatz 2 eine Verkürzung um bis zu eine Stunde, also auf zehn Stunden. Diese Erleichterung ist an eine Bedingung geknüpft, die in der Praxis regelmäßig übersehen wird: Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen dadurch ausgeglichen werden, dass eine andere Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden verlängert wird. Das gilt auch dann, wenn die Verkürzung nur dreißig Minuten betrug.
- Der klassische Wechsel vom Spätdienst in den Frühdienst mit neun Stunden dazwischen ist damit nicht zulässig, auch wenn er in vielen Häusern gelebte Praxis ist.
- Für Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während einer Rufbereitschaft gilt eine eigene Regelung in § 5 Absatz 3, sofern diese nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen.
- Über § 7 Arbeitszeitgesetz sind abweichende Regelungen durch Tarifvertrag oder auf dessen Grundlage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung möglich.
- Für Schwangere und Stillende gilt nach dem Mutterschutzgesetz unabhängig davon eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden.
Dazu kommt die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, verlängerbar auf zehn, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder vierundzwanzig Wochen acht Stunden nicht überschritten werden. Und die Pausen: mindestens dreißig Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit, fünfundvierzig Minuten bei mehr als neun Stunden.
Mitbestimmung
Wo ein Betriebsrat besteht, sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Verteilung auf die Wochentage sowie die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig. In kirchlichen Einrichtungen greifen die entsprechenden Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnungen. Ein Ausfallkonzept, das an der Mitarbeitervertretung vorbei eingeführt wird, ist angreifbar.
Diese Zusammenstellung ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Dienstvereinbarungen können abweichen, und die Bewertung hängt am Einzelfall. Lassen Sie Ihr Ausfallkonzept arbeitsrechtlich prüfen, bevor Sie es einführen.
Was ein tragfähiges Ausfallkonzept enthält
Ein Konzept ist kein Papier, sondern eine Reihenfolge, die im Ausfall abgearbeitet wird und die alle im Haus kennen.
- Eine feste Eskalationsreihenfolge. Wer wird in welcher Reihenfolge angefragt, und was passiert, wenn niemand zusagt. Ohne diese Reihenfolge entscheidet die Leitung jedes Mal neu, und es trifft immer dieselben.
- Eine definierte Ausfallreserve. Ob als Springerpool, als planbare Ausfallzeit im Stellenplan oder als vereinbarte Rufbereitschaft mit Vergütung. Entscheidend ist, dass die Reserve vorgesehen und finanziert ist, statt aus dem Frei anderer zu kommen.
- Klare Regeln, was mit dem Frei passiert. Wird ein Frei getauscht, verschoben oder zusätzlich vergütet? Wer einspringt, muss vorher wissen, was er dafür bekommt, und zwar für alle gleich.
- Eine Grenze pro Person. Wie oft darf jemand in einem Monat einspringen, bevor die Leitung eingreift. Ohne Obergrenze konzentriert sich die Belastung auf drei bis vier Menschen im Haus.
- Ein dokumentierter Ruhezeitausgleich. Verkürzungen müssen erfasst und innerhalb der Frist ausgeglichen werden. Wer das nicht dokumentiert, kann es im Zweifel auch nicht nachweisen.
- Eine ehrliche Zahl. Erfassen Sie ein Quartal lang, wie oft eingesprungen wurde, von wem und zu welchen Kosten. Diese Zahl ist die Grundlage jeder Diskussion über eine Ausfallreserve.
Vier Fragen für den Anfang
- Wie oft wurde im letzten Quartal aus dem Frei eingesprungen, und auf wie viele Personen verteilt sich das?
- Was kostet Sie ein einzelner Ausfall heute tatsächlich, inklusive Prämien, Zuschlägen und Zeitarbeit?
- Gibt es in Ihrem Haus eine schriftliche Grundlage für kurzfristige Dienstplanänderungen, oder telefonieren Sie ohne eine solche?
- Werden Verkürzungen der Ruhezeit erfasst und fristgerecht ausgeglichen, und kann Ihre Leitung das belegen?
Häufige Fragen
Muss eine Pflegekraft im Frei ans Telefon gehen?
Eine allgemeine Erreichbarkeitspflicht in der Freizeit besteht nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat 2023 allerdings entschieden, dass eine per SMS mitgeteilte Weisung zur Konkretisierung von Uhrzeit und Ort auch in der Freizeit zur Kenntnis zu nehmen ist, wenn den Beschäftigten aufgrund betrieblicher Regelungen bekannt ist, dass eine solche Konkretisierung erfolgen wird. Ohne eine solche Grundlage bleibt der Anruf eine Bitte.
Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Diensten sein?
Mindestens elf Stunden. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist eine Verkürzung auf zehn Stunden zulässig, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Ein Wechsel vom Spätdienst in den Frühdienst mit neun Stunden dazwischen ist nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?
Beim Bereitschaftsdienst hält sich die Person an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf; die Zeit gilt in voller Länge als Arbeitszeit. Bei der Rufbereitschaft kann der Aufenthaltsort frei gewählt werden, und grundsätzlich zählt nur die tatsächliche Inanspruchnahme als Arbeitszeit. Sind die Einschränkungen jedoch so weitgehend, dass die freie Zeitgestaltung ganz erheblich beeinträchtigt ist, kann auch eine Bereitschaftszeit vollständig Arbeitszeit sein.
Darf ein Dienstplan kurzfristig geändert werden?
Das Weisungsrecht erlaubt Änderungen, es muss aber nach billigem Ermessen ausgeübt werden, und die Weisung muss der betroffenen Person zugehen. Wo ein Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung besteht, sind Lage der Arbeitszeit sowie vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung mitbestimmungspflichtig. Zusätzlich können Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung Ankündigungsfristen vorsehen.
Lohnt sich ein Springerpool wirtschaftlich?
Das lässt sich nur im eigenen Haus rechnen, weil beide Seiten von der Ausfallquote abhängen. Der Vergleich wird erst dann fair, wenn auf der Gegenseite alle Posten des Einspringens erfasst sind: Überstunden, Prämien, Zuschläge, kurzfristige Zeitarbeit sowie die Folgekosten aus Krankenstand und Fluktuation. Genau diese Erfassung fehlt in den meisten Häusern.
Quellen
- § 5 Arbeitszeitgesetz, Ruhezeit, einschließlich der Sonderregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Gesetzestext
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2023, 5 AZR 349/22, zur Kenntnisnahme dienstlicher Weisungen in der Freizeit; Vorinstanz Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. September 2022, 1 Sa 39 öD/22. Entscheidung im Volltext
- Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 9. März 2021, C-344/19, zur Einordnung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit.
- § 4 Absatz 2 Mutterschutzgesetz zur Ruhezeit für Schwangere und Stillende.
Ausfallkonzepte sind der Kern der Arbeitsorganisation
Wer das Einspringen aus dem Frei reduzieren will, muss Dienstplan, Ausfallreserve und Eskalationsregeln zusammen neu aufstellen. Genau daran arbeiten wir mit Einrichtungen.
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